Der
Ablauf einer Feuerbestattung
Die
örtlichen Bestatter bringen den Verstorbenen in die Feuer-
bestattungsanlage und stimmen mit den Mitarbeitern der Anlage die erforderlichen
Papiere ab bzw. übergeben diese. Der Sarg erhält zur Identifizierung
eine Karte mit den Daten des Verstorbenen.
Die Daten des Verstorbenen werden in die EDV der Feuerbestattungs-
anlage übertragen. Dem Verstorbenen wird ein verwechselungssicherer Code
zugeteilt, der zum einen die Verwaltungsnummer aber zugleich auch die Einäscherungsnummer
ist. Ein Sargetikett mit den Daten des Verstorbenen sowie einem dazugehörigen
Barcode wird erstellt und fest am Sarg angebracht. Der Sarg wird nun in dem
Kühlraum aufbewahrt, wo er bis zur Einäscherung verbleibt.
Bei natürlichen Todesfällen schreibt das Gesetz eine zweite Leichen-
schau durch einen Amtsarzt vor, um die Freigabe zur Einäscherung zu erlangen.
Bei nichtnatürlichen Todesfällen gibt die Staatsanwaltschaft den Verstorbenen
zur Einäscherung frei.
Wurde die Leichenschau durchgeführt, werden die Unterlagen noch einmal
auf Vollständigkeit überprüft und dann die Einäscherung
durch die Überwachungsbehörde freigegeben. Vor dem eigentlichen Einäsche-
rungsvorgang werden die Daten des Verstorbenen nochmals abgeglichen und auf
Übereinstimmung geprüft. Die Eintragung in das Einäsche-
rungsverzeichnis wird in Bezug auf den Barcode vorgenommen. Auf den Sarg wird
ein hitzebeständiger Schamottestein gelegt, welcher mit in den Ofen kommt
und anschließend mit der Asche in die Aschekapsel gegeben wird. Auf dem
Schamottestein ist die Einäscherungsnummer und der Name der Feuerbestattungsanlage
eingeprägt.