Lindhooper
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Die
Feuerbestattung hat eine lange Tradition, die bis ca. 3000 Jahre vor unserer
Zeitrechnung zurückreicht. Auch in anderen Kulturen wird sie als
religiöses Ritual durchgeführt. Durch die Christianisierung
Europas nahm die Zahl der Feuerbestattungen ab und die Erdbestattung wurde
bis ins 19. Jahrhundert zur dominierenden Bestattungsform. Im Jahr 1876 wurden im 1. Europäischen Bestattungskongress in Dresden die ersten Richtlinien für die Verbrennung „von menschlichen Leichen in dezenter Weise“ erarbeitet. Die erste deutsche Feuerbestattungsanlage entstand 1878 in Gotha. Die Katholische Kirche verbot 1886 offiziell die Einäscherung, darum blieb die Anlage in Gotha auch lange die einzige. Erst im Jahr 1891 folgte eine weitere in Heidelberg. Im Lauf der Zeit gewann die Feuerbestattung immer mehr Anhänger. Von 1878 bis 1936 wurden in Deutschland insgesamt 946000 Verstorbene eingeäschert. Am 15.05.1934 wurde das Feuerbestattungsgesetz erlassen, um eine einheitliche Regelung der Feuerbestattung für das gesamte Reichsgebiet zu erreichen. Dieses Gesetz stellt die Feuerbestattung der Erdbestattung gleich und findet in einigen Bundesländern bis heute Anwendung. Nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelte sich die Zahl der Feuer- bestattungen sehr zügig. Lag die Einäscherungsquote in der Bundesrepublik 1950 noch bei 7,5%* war sie im Jahr 1999 auf 31,8%* (alte Bundesländer) angewachsen. In den neuen Bundesländern lag sie 1999 sogar bei 75,3%*. Die Katholische Kirche akzeptierte 1963 die Feuerbestattung als der Erdbestattung gleichgestellte Bestattungsform. |
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Die erste deutsche Feuerbestattungsanlage in Gotha, erbaut 1878 | |||
Die Akzeptanz dieser Bestattungsform
ist seit- Auf der Seite „Philosophie
der Feuer- *Quelle: Deutscher Städtetag |