07. Woraus bestehen Sarg und Zubehör?

Durch die VDI 3891 wird genau geregelt, aus welchem Material der Sarg, die Innenausstattung und die Textilien sein dürfen.

Der Sarg darf nur aus Vollholz gefertigt sein, verwendete Lacke oder Beizen dürfen bei der Einäscherung keine umweltgefährdenden Stoffe freisetzen.

Die Innenausstattung und die Textilien müssen aus Naturstoffen wie z.B. Baumwolle gefertigt sein.
 
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