01. Welche Voraussetzungen müssen für eine Feuerbestattung erfüllt sein?

Die gesetzlich vorgeschriebene Wartefrist von 48 Stunden nach dem Ableben ist einzuhalten.

Eine Willenserklärung zur Feuerbestattung muss vorliegen. Der Verstorbene selbst kann diese Willenserklärung zu Lebzeiten schriftlich niedergelegt haben, ist dies nicht der Fall, so sind der Ehegatte oder Verwandte in der Reihenfolge des Grades ihres Verwandtschaftsverhältnisses berechtigt, die Feuerbestattung für den Verstorbenen zu wählen.

Eine Sterbeurkunde, ausgestellt durch das Standesamt, sowie die Todesbescheinigung, die der Arzt ausstellt, der den Tod festgestellt hat, sind weitere benötigte Unterlagen.

Bei natürlichem Tod findet eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt oder Gerichtsmediziner statt. Dieser Arzt untersucht den Verstorbenen auf Spuren von Gewalteinwirkung und die Eintragungen in der Todesbescheinigung auf Schlüssigkeit mit den Zeichen (Totenflecken usw.) am Verstorbenen.

Im Falle eines nichtnatürlichen Todes oder einer ungeklärten Todesursache wird der Verstorbene durch die zuständige Staatsanwaltschaft zur Einäscherung freigegeben.
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